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Entschäumen

Entschäumen

Die Produkte werden zur Schaumverhinderung und -bekämpfung in Abwasserreinigungs- und Schlammbehandlungsprozessen eingesetzt. Der Schaum kann entstehen, wenn die Oberflächenspannung eines Mediums verringert und durch Turbulenz Luft eingearbeitet, belüftet oder gasbildende Reaktionen im Prozess ablaufen. Durch die grenzflächenaktiven Entschäumerteilchen wird die Schaumblase destabilisiert und zum Platzen gebracht. Durch die Zugabe eines Entlüfters werden Gasteilchen zu großen Blasen zusammengeführt, die an die Oberfläche steigen und dort entweichen. Auf Grund der vorgenannten Eigenschaften sollte der direkte Einsatz in biologischen oxischen Abwasserreinigungsbecken erst nach eingehender Prüfung erfolgen. Die Entschäumer/ Entlüfter werden nach der Zusammensetzung in Öl- und Dispersionsentschäumer unterschieden.
Maschinenpark

Maschinenpark

Hermle C 800V X 800 Y 600 Z 500 600 x 1200 Mikron WF 21 D X 450 Y 400 Z 400 350 x 700 Mikron WF 51 D X 710 Y 500 Z 460 500 x 1000 1x Hermle C20U X 600 Y 450 Z 450 Ø 280 1x Hermle C52U X 1000 Y 1100 Z 750 Ø 1150 x 900 1x Hermle C650U HS flex heavy X 1050 Y 900 Z 600 800 x 630 (Palette) OPS Speed Hawk 550-OMC X 550 Y 400 Z 400 Ø 430 Tschudin HTG 610u Ø300 Ziersch ZT 715 X 1500 Y 800 IMSA MF1000 C V 1000 (Bohrtiefe) X 1000 Y 520 (Z) 800 x 900 (360°) Ø6-12mm Reis TUS 100-100 (Presskraft-1000KN) X 1000 Y 1300 Zeiss Contura G2 direkt X 700 Y 1000 Z 600 Vision Hawk 20 QC 5000 X 200 Y 150 Ingersoll Gantry 800 X 550 Y 850 Z 450 760 x 1000 Ingersoll Gantry Eagle 800 X 550 Y 850 Z 450 760 x 1000 Sodick AQ 535L X 550 Y 350 Z 300 (UV 80x80) 790 x 500 Sodick SLC 600 G X 600 Y 400 Z 350 (UV150x150) 1050 x 710 Huber OCT-8060 CA X 800 Y 600 Z 500 W 500 800 x 600 Sodick K1C X 200 Y 300 Z 300 W 250 250 x 350 Weiler Commodor Ø 400 Weiler Matador VS2-GS Ø 260 Piranha III Acsys Beschriftbarer Bereich: 670x 385mm Schriftfeldgröße: 110x110mm
Veredelung

Veredelung

Veredelte Vollpappe wird auf stabiles Trägermaterial, meist Wellpappe, aufkaschiert. So werden optimaler Produktschutz und hochwertiger Offsetdruck kombiniert. Kaschierungen verwenden wir zum Beispiel bei Verkaufsverpackungen und im Displaybereich. Weitere Verpackungsveredelungen erzielen wir durch UV-Lackierung, Fensterhinterklebung, Heißfolienprägung, Hochprägung oder Folienkaschierung. Setzen Sie Akzente mit einem außergewöhnlichen Verpackungsdesign, das genau zu Ihrem Unternehmen passt. Ob eine edle Verpackungen für Kundenpräsente oder eine sichere Verpackung für Ihre zerbrechlichen Produkte. Die Hannoversche Kartonagenfabrik ist Experte im Bereich Verpackungsdesign und Verpackungsveredelung, präsentiert komfortable Verpackungslösungen und setzt Ihre Wünsche praktisch um. Unsere Verpackungen dienen nicht einfach nur dem Schutz Ihrer Produkte, sondern machen auch optisch einen guten Eindruck.
T-Form

T-Form

REKERS-Stützwände in T-Form werden für zahlreiche unterschiedliche Baumaßnahmen eingesetzt. Vielfach werden sie als Zwischenwände in Schüttgutlagern verwendet. Die Bemessung der Wandstärke und der Bewehrungskörbe erfolgt insbesondere gemäß der jeweiligen Beanspruchung durch die angeschütteten Materialien. Achtung!: Neben den Anschüttlasten sind dabei auch chemische Eigenschaften des Schüttgutes zu berücksichtigen.
VERLEGUNG

VERLEGUNG

Für die horizontale, vertikale oder diagonale Verlegung mit Schattenfuge. Standardbaubreiten mit Schattenfuge werden auf Systemleiste montiert. Variable Sonderbaubreiten von 120 bis 800 mm auf Anfrage. Bei horizontaler Verlegung empfiehlt sich beim Typ S die Montage von oben beginnend nach unten. Ortbeton (horizontales Tragprofil) Typ S, horizontal verlegt TYP
Restentleerung

Restentleerung

Mit dem Restentleerungssystem von AMF-Bruns werden nach der gravimetrischen Entleerung eines Zylinder- oder Domsilos die Restmengen ausgetragen – beispielsweise Zucker oder Getreide. Je nach Silogröße können sich die Restmengen auf bis zu 15.000 Tonnen belaufen. Dabei gewährleistet unser Restentleerungssystem einen konstanten und gleichmäßigen Materialfluss.
Zeitarbeit

Zeitarbeit

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) bedeutet, dass ein Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Kunde) für begrenzte Zeit überlassen wird. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Zeitarbeitsunternehmens ist in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Vertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen (diwa) ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Der Unterschied besteht ausschließlich darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer an einen Dritten zu verleihen (§ 613 Satz 2 BGB). Kurz gesagt: Sie werden von uns einem unserer Kundenunternehmen überlassen. diwa GmbH ist Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.), dem mitgliederstärksten Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche mit gültigem Flächentarifvertrag in Deutschland. Ergänzend zu dem Tarifvertrag des iGZ gelten für die Überlassung in bestimmte Branchen seit dem 1. November 2012 Branchenzuschläge. Die Höhe der Zuschläge ist gestaffelt und richtet sich nach der Einsatzdauer beim Entleiher. Auskunft erhalten Sie hierzu durch unsere Ansprechpartner auch bei Ihnen vor Ort. Wird der Arbeitnehmer für Tätigkeiten überlassen, für die ein Mindestlohn gilt, ist nach § 8 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz dem Zeitarbeitnehmer mindestens dieser Branchenmindestlohn zu zahlen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Dienstleistungen.
BEM

BEM

BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement nach §167 Bundesteilhabegesetz (Prävention) (2) „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.“ Was bedeutet das? Im Grunde sagt der Gesetzgeber, dass Beschäftigte, die mindestens 42 Tage am Stück oder 30 Tage innerhalb eines Erfassungsjahres (= 365 Tage; nicht ein Kalenderjahr!) arbeitsunfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen müssen. Oft gestaltet sich innerbetrieblich diese Umsetzung schwierig. Einerseits ist das Thema sehr umfangreich und jeder Fall (jedes BEM-Verfahren) ist individuell zu betrachten. Anderseits fehlen oft zeitliche und personelle Ressourcen, um ein verfahrensgerechtes Eingliederungsmanagement durchzuführen. Zudem stiegen in den letzten Jahren die formalen Ansprüche an das Betriebliche Eingliederungsmanagement. So gibt es bereits Gerichtsurteile die besagen, wie die Einladung zum BEM verfasst sein sollte und welche Abfolge und Inhalte das Verfahren haben muss. Zudem unterliegt das gesamte BEM-Verfahren der Vertraulichkeit (Schweigepflicht) und es bestehen gesonderte Anforderungen, wie mit den erhaltenen Informationen der Beschäftigten verfahren werden muss. Im häufiger werden BEM-Verfahren durch die Arbeitsgerichte im Rahmen von Verhandlungen zu gesundheitsbedingten Kündigungen überprüft und als Anhalt der durchgeführten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vorausgesetzt. Leider ist dadurch der Sinn und Zweck eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement aufgeweicht worden. Grundlegende Idee hinter dem BEM-Verfahren ist die Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes und der Erhalt der Arbeitskraft eines leistungsgewandelten Beschäftigten. Wichtig ist die deutliche Unterscheidung zur Wiedereingliederung nach Sozialgesetzbuch (SGB) V, §74. Hier wird das Hamburger Modell angesprochen, was eine stufenweise Wiedereingliederung auf dem alten Arbeitsplatz darstellt. Diese stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen einer Arbeitsunfähigkeit ist komplett abzugrenzen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Wenn Sie Fragen zum Aufbau oder zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wenn Sie Fragen zum Aufbau oder zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.